Oder man laßt den Safft und Eingewäid

Aus: Koch-Buch für Geistliche (1672), 0255.

Originalrezept:

von dem Schnepffen in die Kachel oder Bratpfannen trauffen / und thut under dessen die gebähete oder gebachene Schnitten in ein Platten / begießts mit wenig feißter Fleischbrühe / und bestrewts mit Salz und Gewürz wie gemeldet. Wann dann der Schnepff gebraten / so gießt man die Brüh / so darunder gestanden / samt dem außgetrauften Saft und Eingeweyd über die Schnitten / und legt den Schnepffen darauf.
Man mag under solch Brühlin / nach belieben ein klein wenig Essig / Citronen / oder Pommeranzen Safft thun.
Schnepffen halb gebraten / werden mit frisch Butter / kräfftiger Fleischbrüh / gebachen / Weißbrod=Möcklin / Imber / Pfeffer / Zimmet und Nägelin in Pasteten eingemacht. Num. 333.

Transkription:

Aaron Höllermann

Zitierempfehlung:
Aaron Höllermann (Transkription): "Oder man laßt den Safft und Eingewäid", in: Koch-Buch für Geistliche (1672), 0255.,
online unter: https://www.historische-esskultur.at/rezeptforschung/?rdb_rezepte=oder-man-lasst-den-safft-und-eingewaeid (18.10.2024).

Datenbankeintrag erstellt von Aaron Höllermann.