Item geselchte zungen zumachen.

Aus: Dückher Kochbuch (1654), Nr. 193

Originalrezept:

Salz / sie ain, laß 8. tag ligen, vnd schwärs woll, / nider, henkhs auf, mach ain rauch darunter, / mit griennen Cranabethen nit zu haiß. /

Anmerkung:

„schwärs woll, nider“ bedeutet, dass die Zunge nach dem Einsalzen beschwert werden soll (für acht Tage). Erst danach wird sie über Rauch gehängt und kalt geräuchert.

Die „griennen Cranabethen“ bezeichnen die frischen Wacholderbeeren – es sollen also nicht die, wie ansonsten meist üblich, getrockneten verwendet werden.

Übersetzung:

Geräucherte Zunge

Transkription:

Marlene Ernst

Zitierempfehlung:
Marlene Ernst (Transkription): "Item geselchte zungen zumachen.", in: Dückher Kochbuch (1654), Nr. 193,
online unter: https://www.historische-esskultur.at/rezeptforschung/?rdb_rezepte=item-geselchte-zungen-zumachen (25.11.2024).

Datenbankeintrag erstellt von Marlene Ernst.