Originalrezept:
NEhmt drey Stauden Käs= oder Blumen= Kohl / reinigt solchen sauber ab / und legt ihn in ein siedendes Wasser / und zugleich auch etliche halbe Hertzlein von einem andern gemeinen Kohl / last ihn sieden / aber nicht zu weich / und beitzet dann beedes etliche Stunden lang im Essig : dann nehmet roth und weissen Kraut= Salat / macht selbigen in der Schüssel hoch auf wie einen Thurn ; legt hernach die Käs= oder Blumen= Kohl= Stauden / und gemeine Kohl= Hertzlein um die Schüssel aufrecht stehend herum / und dann auf die Art / wie man den Fächer= Salat machet / oben auf den Salat von weissen Wegwarten einen Krantz / thut Oliven hinein / und neben um den Rand der Schüssel auch solche Fächer / füllet in eines derselbigen Schaf= Mäuler oder Feld= Salat / in das andere Cappern / und in das dritte Rapuntzeln ein / leget dann jedesmal zwischen die Fächer ein Stücklein Schuncken / und neben denselbigen ein Häufflein Pfeffer.*
* Hiebey ist zu erinnern / daß wann man einen Käs= oder Blumen= Kohl= Salat macht / und solchen zuvor absiedet / man das Wasser dazu erstlich wohl siedend werden lasse / alsdann die Blumen= oder Käs= Kohl= Stauden hinein lege / aber nicht gleich anfangs saltze / dann er wird sonst roth / sondern erst zu letzt / wann man siht oder merckt daß er weich werden will / so bleibt er schön weiß ; auch ist eben nicht nöthig / daß man allezeit einige Hertzlein von gemeinen Kohl darunter nehme.
Kategorisierung:
Beilagen:Hauptzutaten: Blumenkohl, Essig, Feldsalat, Kapern, Kohl, Krautsalat, Oliven, Pfeffer, Rapunzeln, Salz, Schafmaul (Feldsalat), Schinken, Wasser, Zichorien (Wegwarten)
Transkription:
Juliane Wiemerslage
Zitierempfehlung:
Juliane Wiemerslage (Transkription): "Ein Käs= oder Blumen= Kohl= Salat.", in: Vollständiges Nürnbergisches Kochbuch (1691), Teil 07 Salate, Nr. 018,
online unter: https://www.historische-esskultur.at/rezeptforschung/?rdb_rezepte=ein-kaes-oder-blumen-kohl-salat (22.11.2024).
Datenbankeintrag erstellt von Juliane Wiemerslage.
In folgendem Projekt erschlossen: TCS 37 (2017-2019)