Originalrezept:
NImm ein Stuck geselcht= oder geräucherten Haussen / übersied solchen im Wasser / wie erst beschrieben worden / schneide ihn gewürfflet / wie auch die Semmel / klein / oder groß / nach Belieben / braten einen / oder mehr Aalen= Fisch / mit Lorbeer= oder Salbey= Blättern / löse diese hernach vom Grat / und mache gleiche Stücker / wie den Haussen und Semmel / röste mit wohl Butter klein= gehackten Zwibel darein / und laß zugedeckter stehen / unterdessen mach in einem andern Geschirr mit zwey / oder mehr Eyern / kalter Milch / und weissen Meel einen dicken Taig an / der doch noch fließt / und kan gegossen werden / saltze disen / wie auch das Wasser / oder Brühe / wohin du dise Haussen= Knödlein wilst einschlagen; wann die Zeit zum Einschlagen vorhanden / auch das Wasser / ( so mit Petersil= Wurtzeln / mit Näglein= besteckten Zwibel / und zwey Lorbeer= Blättern kan versehen werden /) wohl siedet / giesse erst disen Taig an den Haussen und Semmel / mach ihn darmit an und aus / schlage solche Knödlein zimlich groß ein / dann sie werden besser / als klein / und wann sie gesotten / so richte sie in ein mit Butter / Muscatblühe / und wenigem Saffran gut gemachten gesaltznen Erbsen= Brühe an; oder / wers gern isset / mit aufgerösten gelben Zwibeln.
NB. Hat man keinen Aalfisch nicht / so nimmt man mehrern Butter / oder heisses Schmaltz zum Zwibel= Rösten an die Semmel / so werden sie auch gut.
Kategorisierung:
Beilagen:Hauptzutaten: Aal, Brühe, Butter, Eier, Erbsenbrühe, Hausen (Fisch), Lorbeerblätter, Milch, Muskatblüte, Petersilienwurzel, Safran, Salbeiblätter, Salz, Semmeln, Wasser, Weizenmehl, Zwiebel
Transkription:
Arabella Hirner
Zitierempfehlung:
Arabella Hirner (Transkription): "Haussen= Speck= Knödlein / so gut.", in: Neues Saltzburgisches Kochbuch (1718/19), Buch IIII-1 Kap. 01 Nr. 041,
online unter: https://www.historische-esskultur.at/rezeptforschung/?rdb_rezepte=haussen-speck-knoedlein-so-gut (25.11.2024).
Datenbankeintrag erstellt von Lukas Fallwickl.
In folgendem Projekt erschlossen: TCS 37 (2017-2019)