Originalrezept:
MAn nehme die Pärschen oder Pirsinge / schuppe sie / mache unten am Kopff bey den Floß= Federn ein Schnittlein überzwerch / und dann noch eines nach der Länge darein ; nehme hierauf das Eingeweid samt der Gallen heraus / wasche die Fische schön / lasse einen Wein= Essig in einer Pfannen sieden / werffe Saltz darein / nemlich zu einem jeden Pfund Fisch / eine Hand mit Saltz / lege die Fisch dazu in die Pfannen / und lasse sie nach gut bedüncken sieden ; doch diene dieses zum Kennzeichen / daß wann die Fische ein wenig aufspringen wollen / sie alsdann genug gesotten haben : dann seihe man den Essig wieder herab in ein Häfelein / übergiesse aber zuvor die Pirsinge einmal oder zwey mit diesem Essig / und seihe ihn jedesmal wieder davon / hingegen giesse man ein wenig Wein daran / thue ein gut theil Butter / wie auch Ingber / Pfeffer / Cardamomen / Muscatblühe / und theils würfflicht theils zu Plätzen geschnittene Limonien darein / und lasse es mit einander aufsieden ; denn seihe die Brüh in ein Häfelein / und giesse selbige über die Fisch in eine Schüssel / belege dieselbige mit Limonien= Plätzlein / und streue zuletzt ein wenig Muscatblühe und Cardamomen unter einander / wie auch klein= und länglicht= geschnittene Citronen= Schelffen darauf.*
*Man kan auch / nach belieben / an statt dieser Brühe die Sardelln= Brühe / so bey den Hechten Num. 23. 24. und 25. beschrieben worden / darüber machen.
Kategorisierung:
Fisch & Schalen- und Krustentiere:Hauptzutaten: Barsch, Butter, Ingwer, Kardamom, Limonenscheiben, Muskatblüte, Pfeffer, Salz, Wein, Weinessig, Zitronenschalen (Zesten)
Transkription:
Sepp Meister, Steffi Schinagl
Zitierempfehlung:
Sepp Meister, Steffi Schinagl (Transkription): "Pärschen oder Pirsinge zu sieden.", in: Vollständiges Nürnbergisches Kochbuch (1691), Teil 03, Nr. 119,
online unter: https://www.historische-esskultur.at/rezeptforschung/?rdb_rezepte=paerschen-oder-pirsinge-zu-sieden (22.11.2024).
Datenbankeintrag erstellt von Lukas Fallwickl.
In folgendem Projekt erschlossen: TCS 37 (2017-2019)